Covid-19


Gestützt auf Art. 6 des Epidemiegesetzes hat der Bund eine Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie erlassen. Gemäss dieser Verordnung ist zur Durchführung des Präsenzunterrichts auch Griechisch in Zürich dazu verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erstellen und zu veröffentlichen.

Das Schutzkonzept von Griechisch in Zürich

Griechisch in Zürich verfügt über ein Schutzkonzept, welches gewährleistet, dass die aktuellen Hygiene- und Verhaltensregeln des Bundesamts für Gesundheit eingehalten werden.

Verbindliche Vorgabe für dieses Schutzkonzept ist die Verordnung des Bundes über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie vom 19. Juni 2020 in ihrer aktualisierten Form vom 26. Juni 2021.

Die Regelungen gelten vorbehaltlich neuer Weisungen des Bundes und allfälliger kantonaler Regelungen.

Die Massnahmen

Zur Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln des Bundes bei Präsenzveranstaltungen zum Schutz der Teilnehmenden sowie der Ausbildenden sind folgende Massnahmen getroffen:

1. Massnahmen zur Einhaltung der Vorgaben bezüglich der Abstandspflicht:

– In den Kurs-und Gruppenräumen von Griechisch in Zürich sind die Sitzplätze so angeordnet oder belegt, dass mindestens ein Platz freigehalten oder zwischen den Sitzplätzen ein gleichwertiger Abstand eingehalten wird.

– Die Pausen- und Aufenthaltsräume sind so eingerichtet, dass die Abstandsregel von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

– Generell ist das Tragen einer Gesichtsmaske in den Kurs- und Gruppenräumen von Griechisch in Zürich Pflicht.

2. Massnahmen zur Einhaltung der Vorgaben zur Hygiene:

– Beim Eingang im Flur sowie in den Kursräumen stehen Desinfektionsmittel zur Verfügung.

– Es sind genügend Abfalleimer bereitgestellt, namentlich zur Entsorgung von Taschentüchern und Gesichtsmasken.

– In allen Räumlichkeiten wird regelmässig und ausgiebig gelüftet.

– Tische, Stühle, wiederverwendbare Kursutensilien,Türgriffe, Liftknöpfe und Objekte, die oft von mehreren Personen angefasst werden, werden regelmässig gereinigt.

– Schutzmasken für Teilnehmende stehen für spezielle Situationen bereit.

3. Erhebung von Kontaktdaten

– Sollte es während mehr als 15 Minuten zu einer Unterschreitung des erforderlichen Abstands ohne Schutzmassnahmen kommen, werden die Kontaktdaten von Teilnehmenden erhoben.

– Sollte der Mindestabstand von 1.5 Metern im Unterricht nicht eingehalten werden, so werden die Teilnehmenden über folgende Punkte informiert:

° die voraussichtliche Unterschreitung des erforderlichen Abstands und das damit einhergehende erhöhte Infektionsrisiko;

° die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme durch die zuständige kantonale Stelle und deren Kompetenz, eine Quarantäne anzuordnen, wenn es Kontakte mit an Covid-19 erkrankten Personen gab.

– Es werden folgende Daten erhoben: Name, Vorname, Wohnort und Telefonnummer.

– Die Vertraulichkeit der Kontaktdaten bei der Erhebung und die Datensicherheit namentlich bei der Aufbewahrung der Daten werden gewährleistet.

4. Massnahmen zur Information und Management

– Die Teilnehmenden werden darauf hingewiesen, dass

° Personen, die einzelne COVID-19-Symptome (vgl. Angang 1) zeigen oder im Kontakt mit infizierten Personen waren, vom Präsenzunterricht ausgeschlossen sind.

° Teilnehmende, die nachweislich vom Corona-Virus betroffen waren, erst zwei Wochen nach überstandener Krankheit an einem Kurs teilnehmen dürfen.

– Beim Eingang im Flur sind die Informationsmaterialien des Bundes betreffend Distanz- und Hygieneregeln gut sichtbar angebracht.

– Ausbildende weisen beim Kursstart auf die geltenden Distanz- und Hygieneregeln sowie gegebenenfalls auf die angepasste Methodenwahl hin.

– Die Mitarbeitenden werden regelmässig über die Massnahmen im Zusammenhang mit dem Schutzkonzept informiert.

– Es wird sichergestellt, dass die Umsetzung der im Schutzkonzept festgelegten Massnahmen regelmässig kontrolliert wird.

– Die für die Umsetzung des Konzepts und für den Kontakt mit den zuständigen Behörden verantwortliche Person ist Dimitris Depountis.

 

Anhang 1: COVID-Symptome gemäss BAG (Stand 23.6.2021)

Die häufigsten Symptome sind:

• Symptome einer akuten Atemwegserkrankung (Halsschmerzen, Husten (meist trocken), Kurzatmigkeit, Brustschmerzen)
• Fieber
• Plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns

Zudem sind folgende Symptome möglich:

• Kopfschmerzen
• Allgemeine Schwäche, Unwohlsein
• Muskelschmerzen
• Schnupfen
• Magen-Darm-Symptome (Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Bauchschmerzen)
• Hautausschläge

Die Krankheitssymptome sind unterschiedlich stark, sie können auch leicht sein.

Ebenfalls möglich sind Komplikationen wie eine Lungenentzündung.